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Erstattungsbeträge

Formulare:
Auslagenabrechnung im PDF-Format (1 Seite, 42 KB)
Auslagenabrechnung im Word-Format (215 KB)
Auslagenabrechnung als Word-Vorlage mit automatischer Berechnung (261 KB)

Fahrtkosten
für Funktionsträger im Auftrag des SV OWL e.V.
Bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs pro Kilometer 0,30 €
Bei Mitfahrt in fremdem Kraftfahrzeug pro Kilometer 0,03 €
Bundesbahn 2. Klasse incl. aller Zuschläge (1. Klasse nur aus wichtigem Grund)
und wenn notwendig Taxikosten gegen Beleg

Tagegeld
für Mitglieder des Vorstandes, Mitglieder der Auschüsse und Kampfrichter des SV OWL e.V. bei (angeordneter) Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen, Tagungen sowie bei sonstigen amtlichen Verpflichtungen, wenn die Verpflegungskosten vom Teilnehmer zu tragen sind:
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5 Stunden 6,15 €
Bei Veranstaltungen mit mehr als 7 Stunden 10,25 €
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Stunden 16,40 €
Bei Veranstaltungen mit mehr als 12 Stunden 20,45 €

Übernachtungsgeld
für Mitglieder des Vorstandes, Mitglieder der Auschüsse und Kampfrichter des SV OWL e.V. bei (angeordneter) Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen, Tagungen sowie bei sonstigen amtlichen Verpflichtungen, wenn die Übernachtungskosten vom Teilnehmer zu tragen sind:
Pauschal 20,45 €
Bei Mehrausgaben erfolgt Auslagenerstattung gegen Beleg.

Aufwandsentschädigungen
für Lehrgangsleiter, Trainer und Ausbilder bei Aktivenlehrgängen, Kampfrichterausbildungen und Kampfrichterfortbildungen des SV OWL e.V.:
Halbtägige Lehrgänge pauschal 40,00 €
Ganztägige Lehrgänge pauschal 80,00 €

Honorare
für Referenten bei Sportassistentenausbildungen, Übungsleiterausbildungen und Übungsleiterfortbildundungen des SV OWL e.V.:
Stundenhonorar: 45 Minuten 13,00 €
Vortragshonorar: 90 Minuten 38,00 €
Für Fachwarte (auch übergeordneter Verbände), die nicht ausschließlich als Referenten fungieren, gilt diese Honorarordnung nicht. Sie erfüllen eine mit ihrem Amt übernommene Pflicht.