Allgemeine Hinweise zu Lehrgängen
1. Ausbildungskonzept
2. Anmeldung zu Lehrgängen
3. Verlängerung von Trainer C-Lizenzen
4. Verlängerung von Kampfrichter-Lizenzen
5. Definition Rettungsfähigkeit von Übungsleitern
1. Ausbildungskonzept
Inhalte der Ausbildung zum Trainerassistenten:
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Hinweise zur Trainer-Grundausbildung auf der Bezirksebene:
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Ausbildungskonzept des SV NRW:
Erläuterung des Aus-, Fort- und Weiterbildungssystems auf den Seiten des SV NRW
2. Anmeldung zu Lehrgängen
Die Meldungen müssen beinhalten:
- Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners im Verein
- Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer der gemeldeten Personen
- alle erforderlichen Anlagen
- Verrechnungsscheck oder Hinweis auf Einzugsermächtigung
Download Anmeldeformular Schwimmen PDF-Format
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Download Anmeldeformular Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport PDF-Format
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3. Verlängerung von Trainer C-Lizenzen
Trainer C-Lizenzen müssen alle vier Jahre verlängert werden. Diese Verlängerung muss beim SV NRW in Duisburg beantragt werden, bevor die Lizenz ihre Gültigkeit verliert. Dafür sind mindestens 15 Stunden Fortbildung notwendig und diese Fortbildung muss innerhalb der letzten zwei Jahre der Lizenz-Gültigkeit stattfinden. Ohne aktuellen Nachweis der Rettungsfähigkeit ist die Lizenz anschließend nur eingeschränkt nutzbar.
Falls Ihr spezielle Themenwünsche habt oder sagt: "Ich möchte gern einmal eine Fortbildung direkt vor der Tür haben", dann gebt uns Bescheid. Eure Anregungen sind jederzeit willkommen.
Fragen zu den angebotenen Lehrgängen könnt Ihr den jeweils zuständigen Personen stellen:
Ulrike Urbaniak
für den Bereich allgemeine Ausbildungen und Aus- und Fortbildung von Trainern und Übungsleitern im Schwimmen (Lehrgänge A und S)
Brigitte Zippert
für den Bereich Aus- und Fortbildung im Bereich Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport (Lehrgänge B)
4. Verlängerung von Kampfrichter-Lizenzen
Kampfrichterlizenzen müssen alle drei Jahre verlängert werden, und zwar durch Fortbildungen im letzten Jahr der Gültigkeit.
Fragen zu diesen Lehrgängen beantwortet Christian Böck.
5. Definition Rettungsfähigkeit von Übungsleitern
Definition der Rettungsfähigkeit für die Aufsicht in Hallen- und Freibädern im Vereins- und Übungsbetrieb, Übernahme von SV NRW (Stand: September 2008)
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