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Ausnahmegenehmigungen zum medizinischen Einsatz verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden

Die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zum medizinischen Einsatz verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden zu erwirken, ist im WADA-Code International Standard for Therapeutic Use Exemptions (TUE) festgeschrieben.

Es wird unterschieden zwischen chronischen Erkrankungen (Verfahren nach dem Standard - Schema 1 - TUE 1) und der Genehmigung des Einsatzes der BETA -2 - Agonisten und Glukokortikosteroide zur Inhalation (Original-Antrag) bzw. die Meldung der Behandlung mit Glukokortikoiden bei nicht systemischer Anwendung (TUE 2) (Anzeige per Fax möglich).

Alle Formulare sind auf der Seite der NADA unter http://www.nada-bonn.de zu finden. Die Formulare führen auch durch das Verfahren und sind vollständig auszufüllen.

Für den Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes gilt folgende Regelung: Alle Anträge für Athleten, die 12 Jahre und jünger sind, sind an den Anti-Doping-Beauftragten über die DSV-Geschäftsstelle, Korbacher Strasse 93, 34132 Kassel, zu senden. Alle übrigen Anträge sind an die NADA, Heuss-Allee 38, 53513 Bonn zu richten mit Kopie an die DSV-Geschäftsstelle (s.o.).

Für DSV-Athleten mit Kaderstatus A - C und internationalen Einsätzen in DSV-Mannschaften, die ihre Meldung persönlich und direkt an den Weltschwimmverband FINA richten müssen, gilt grundsätzlich, dass eine Kopie des Antrages an die NADA zu senden ist.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des DSV unter http://www.dsv.de/anti-dop.html oder der NADA unter http://www.nada-bonn.de/haupt.html zu finden.

Im Übrigen wird auf die Beispielliste zulässiger Medikamente verwiesen, die eben-falls auf der Internetseite der NADA unter http://www.nada-bonn.de/DEUTSCH/d_info/dop_a-z/Med-2004-Druck.htm zu finden ist. Sie kann bei der NADA in kleinen Stückzahlen als Broschüre oder Kurzinformation als Doping-Card kostenlos bestellt werden.

Manfred Dörrbecker
Anti-Doping-Beauftragter