WB-Änderungen zum 01. Januar 2004
von Christian Böck, SV OWLDer nachfolgende Text kann auch hier herunter geladen werden:
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Der Deutsche Schwimmverband hat sein Regelwerk (die WB) grundlegend überarbeitet und sprachlich vereinfacht. Alle Änderungen sind zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten und somit gültig. Einige wesentliche Änderungen möchte ich hier inhaltlich kurz darstellen. Die WB selbst sind mittlerweile als Druckausgabe verfügbar, die Formulare stehen im Internet zum Download bereit.
Änderungen Fachteil Schwimmen bzw. Allgemeiner Teil:
Wettkämpfe müssen von Ulrike Urbaniak nicht mehr genehmigt, sondern nur noch angezeigt werden. D.h. die Ausschreibung ist mit Angabe des Schiedsrichters und Formblatt weiterhin an Ulrike zu senden. Ulrike hat dann zwei Wochen Zeit, die Veranstaltung abzulehnen bzw. Änderungen in der Ausschreibung zu fordern. Unternimmt sie nichts, kann der Wettkampf so durchgeführt werden.
Meldeergebnisse und Protokolle müssen neben den Vereinen die Landesschwimmverbände ausweisen. Dieser ist daher vom meldenden Verein auf dem Meldebogen mit anzugeben.
Die Aktiven sind für ihre Sportgesundheit verantwortlich. Der meldende Verein muss das Vorliegen der Sportgesundheit auf dem Meldebogen bestätigen. Fehlt diese Bestätigung, dürfen diese Meldungen durch den Ausrichter/Veranstalter nicht angenommen werden. Dies gilt nicht nur für Meisterschaften, sondern für alle Wettkämpfe. Der Meldebogen des DSV ist entsprechend ergänzt worden und steht zum Download bereit.
Disqualifikationen werden künftig ohne Zeit ins Protokoll aufgenommen. Dies löst bei OWL-Meisterschaften in jedem Fall eine ENM-Pflicht aus!
Für Wettkampfpässe gilt künftig die Wettkampfpassordnung (WKPO). Sie steht zum Download bereit. Wettkampfpässe werden künftig nicht mehr blanko vom DSV versandt und ausgefüllt vom Verein zurückgesandt, sondern es ist ein Antragsformular vollständig auszufüllen und mit Passbild und V-Scheck zum DSV zu senden. Dort wird dann der WK-Pass ausgestellt. Die Aktiven erhalten künftig eine Registriernummer, die vermutlich ein Leben lang gleich bleibt. Startrechtwechsel laufen weiterhin über den SV NRW. Altbestände an WK-Pässen dürfen durch die Vereine aufgebraucht werden. Das Antragsformular ist aber in jedem Fall auszufüllen.
Ausschreibungen müssen eine klare Regelung zur Ein-Start- oder Zwei-Start-Regel enthalten.
Die gesamt WB ist neu strukturiert. Alle Paragraphen haben neue Nummern erhalten. Daher sollten die Ausschreibungen auf entsprechende Verweise in die WB kontrolliert und korrigiert werden.
Auslandsstarts innerhalb der EU sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Starts in anderen Ländern aber weiterhin. Eigene internationale Veranstaltungen müssen vor der Veranstaltung nur noch angezeigt werden. Die weiteren Sonderregelungen entnehmt bitte dem A-Teil der WB.
Rückenschwimmen: Die Rückenwende ist neu formuliert, hat sich inhaltlich aber kaum geändert. Zu einer WB-gerechten Wende gehört eine kontinuierliche Ausführung der Wende.
Ich weise daraufhin, dass es sich bei diesen Hinweisen zur WB um eine Stellungnahme handelt und nicht um den genauen Wortlaut der WB. Die Schiedsrichter im SV OWL haben auf ihrer Jahrestagung am 17. Januar die Änderungen besprochen und müssten weitergehende Fragen beantworten können. Zusätzlich weise ich auf die Kampfrichterfortbildungen hin, die natürlich auch für Kampfrichter offen stehen, deren Lizenz noch nicht zum Jahresende ausläuft. Wenn ihr nur noch die aktuellen Formulare des DSV nutzt und die alten Formulare entsorgt, dürften zumindest im Bereich der Wettkampfmeldungen, der Meldeergebnisse und der Protokolle sowie der Wettkampfpässe keine großen Probleme auftauchen.
gez.
Christian Böck


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