Wissenswertes
1. Versandliste für Meldeergebnisse und Protokolle
2. Verfahrensweise ist bei einem Auslandsstart
3. Anzeige von Wettkampfveranstaltungen
4. Arbeitshilfen für Kampfrichter
1. Versandliste für Meldeergebnisse und Protokolle
Stand Juni 2009
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2. Verfahrensweise bei einem Auslandsstart
Auslandsstarts innerhalb der EU sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Starts in anderen Ländern aber weiterhin. Weitere Sonderregelungen stehen im A-Teil der WB.
Folgende Unterlagen sind bei Starts in Nicht-EU-Ländern an die
Schwimmwartin zu schicken:
- Auslandsstartgenehmigung (DSV-Form 002) in zweifacher Ausführung
- Ausschreibung des Wettkampfes
3. Anzeige von Wettkampfveranstaltungen
Folgende Unterlagen sind an die
Schwimmwartin zu schicken:
- Antrag auf Genehmigung einer Wettkampfveranstaltung (DSV-Form 001) in zweifacher Ausführung
- Ausschreibung des Wettkampfes
- den oder die Schiedsrichter benennen
4. Arbeitshilfen für Kampfrichter
Die Arbeitshilfen für Kampfrichter sind an die aktuellen Änderungen der Wettkampfbestimmungen angepasst worden. (Stand 08.04.2008)
Sie können hier heruntergeladen werden.
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