Allgemeine Bestimmungen
1. Verlängerung von Trainer-Lizenzen
Informationen im Merkblatt für Lizenzinhaber (Stand März 2018):
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2. Verlängerung von Kampfrichter-Lizenzen
Kampfrichterlizenzen müssen alle drei Jahre verlängert werden,
und zwar durch Fortbildungen im letzten Jahr der Gültigkeit.
3. Definition Rettungsfähigkeit von Übungsleitern
Definition der Rettungsfähigkeit für die Aufsicht in Hallen- und Freibädern im
Vereins- und Übungsbetrieb, Übernahme von SV NRW (Stand: September 2008)
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4. Erklärung des Gesundheitszustands
Hinweise zur Erklärung des Gesundheitszustandes:
Formblatt Erklärung des Gesundheitszustandes und Hinweise zur Erklärung des Gesundheitszustandes
5. Erklärung zum Recht am Bild
Hinweise zur Erklärung zur Anfertigung von Bild-,Ton-, und Filmaufnahmen:
Formblatt Erklärung des Einverständniserklärung für die Anfertigung und
Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen
6. Erklärung zum SEPA Lastschriftmandat
Hinweise zur Erklärung zum einmaligen SEPA Lastschriftmandat:
Formblatt Erklärung des SEPA Lastschriftmandates
7. Stornogebühren des SV OWL e.V. nach
Vorstandsbeschluss vom 12.02.2020
Im Fall eines Rücktritts wird vom Veranstalter eine Gebühr erhoben, die sich wie folgt staffelt:
Bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn:eine Verwaltungspauschale von 15,00 EUR
Ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn:25% der Lehrgangsgebühr,
mindestens jedoch 15,00 EUR
Ab 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn:60% der Lehrgangsgebühr,
mindestens jedoch 15,00 EUR
Ab 1 Woche vor Lehrgangsbeginn:80% der Lehrgangsgebühr,
mindestens jedoch 15,00 EUR
1 Tag vor Lehrgangsbeginn:90% der Lehrgangsgebühr,
mindestens jedoch 15,00 EUR
Fehlen oder eine Absage nach Veranstaltungsbeginn wird mit der
vollen Lehrgangsgebühr berechnet, mindestens jedoch 15,00 EUR