Die geänderten Stellen sind rot hervorgehoben.
§112 Zeitnehmer
(5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistil-Einzelwettkämpfen über 400m, 800m und 1500m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Das Signal muss nach der Wende des Sportlers wiederholt werden, bis der Sportler die 5 m Markierung erreicht hat.
§115 Wenderichter
(2) Er hat bei Freistil-Einzelwettkämpfen über 400m, 800m und 1500m den Sportler über die Anzahl der noch zu schwimmenden Bahnen durch Bahnenzähltafeln zu informieren. Die Bahnenzähltafeln sind dabei so zu halten, dass der Sportler diese bei der Wende erkennen kann. Die Verwendung einer anderen Anzeigevorrichtung oder einer Anzeige unter Wasser ist zulässig.
Zusammengefasst: Die 400m Freistil zählen jetzt als lange Strecke. Es kommen Klapptafeln zum Einsatz. Die letzten 2 Bahnen und 5m müssen akustisch vom Zeitnehmer angezeigt werden.
§126 Freistil
(4) Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat.
§129 Schmetterling
(5) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug unter Wasser ausführen, der ihn an die Wasseroberfläche bringen muss. Es ist dem Sportler erlaubt, nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss bis zur nächsten Wende oder bis zum Zielanschlag an der Wasseroberfläche bleiben. Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat.
Zusammengefasst: Die Aktiven dürfen nun, wie beim Rückenschwimmen auch, auf Freistil- und Schmetterlingstrecken im Ziel vollständig abgetaucht anschlagen.
§131 Wettkampf
(12) In einer Staffel darf jeder Sportler nur eine Teilstrecke schwimmen. Zeiten der Startschwimmer und Zwischenzeiten, die in den gemischten Staffeln erzielt werden, können nicht in die Bestenliste aufgenommen oder als Rekorde anerkannt werden.
Zusammengefasst: Es können nun auch vom Startschwimmer und in Mixed-Staffeln Rekorde geschwommen werden.
§136 Deutsche Rekorde (DR)
(8) Deutsche Rekorde werden aufgrund des Wettkampfprotokolls anerkannt. Die Abteilung Wettkampfsport hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereins anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.
Zusammengefasst: Deutsche Rekorde werden nun - analog zu Deutschen Jahrgangsrekorden - von der Abteilung Wettkampfsport automatisch aus dem Veranstaltungsprotokoll entnommen und geprüft. Eine Anmeldung ist nicht mehr nötig.
Das vollständige Regelwerk findet ihr >hier<.