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Der Schwimmausschuss hat beschlossen, die Lehrgangsgebühren im Kampfrichterwesen Schwimmen ab 2023 anzupassen. Diese werden wie folgt gestaffelt:

Kampfrichterneuausbildung:45,00 EUR
Kampfrichterneuausbildung nicht OWL angehörig:50,00 EUR
Kampfrichterfortbildung:15,00 EUR
Kampfrichterfortbildung nicht OWL angehörig:20,00 EUR
Neuausbildung Auswertung und Protokoll:80,00 EUR

Es wird ein Meldetool eingerichtet werden, damit sich Vereine melden können, um einen Lehrgang vor Ort zu organisieren. Bei Vor-Ort-Lehrgängen - egal ob Neuausbildung oder Fortbildung - können weder Raum- noch Technikkosten an den Verband weitergegeben werden. Dies liegt in der Verantwortung des anfragenden Vereins. Desweiteren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl für Vor-Ort-Lehrgänge, die die Vereine erreichen bzw. bezahlen müssen:

Neuausbildungen:16 Personen
Fortbildungen:10 Personen

Weiter weisen wir auf die Stornoregelung des Verbandes für Lehrgänge hin. Diese gilt ab dem Jahr 2023 wieder uneingeschränkt.

Für Fragen meldet euch gerne beim Kassierer Keven Klemm oder Kampfrichterobmann Christian Feidieker.