Der Schwimmausschuss hat beschlossen, die Lehrgangsgebühren im Kampfrichterwesen Schwimmen ab 2023 anzupassen. Diese werden wie folgt gestaffelt:
Kampfrichterneuausbildung: | 45,00 EUR |
Kampfrichterneuausbildung nicht OWL angehörig: | 50,00 EUR |
Kampfrichterfortbildung: | 15,00 EUR |
Kampfrichterfortbildung nicht OWL angehörig: | 20,00 EUR |
Neuausbildung Auswertung und Protokoll: | 80,00 EUR |
Es wird ein Meldetool eingerichtet werden, damit sich Vereine melden können, um einen Lehrgang vor Ort zu organisieren. Bei Vor-Ort-Lehrgängen - egal ob Neuausbildung oder Fortbildung - können weder Raum- noch Technikkosten an den Verband weitergegeben werden. Dies liegt in der Verantwortung des anfragenden Vereins. Desweiteren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl für Vor-Ort-Lehrgänge, die die Vereine erreichen bzw. bezahlen müssen:
Neuausbildungen: | 16 Personen |
Fortbildungen: | 10 Personen |
Weiter weisen wir auf die Stornoregelung des Verbandes für Lehrgänge hin. Diese gilt ab dem Jahr 2023 wieder uneingeschränkt.
Für Fragen meldet euch gerne beim Kassierer Keven Klemm oder Kampfrichterobmann Christian Feidieker.